Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für AlgenEXperte-Fassadenreinigung
1.Geltungsbereich
Die AGB des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt. Es gelten ausschließlich die AGB des Ausführenden Betriebs (AN).
2. Vertragsart
Der Vertrag über die Fassadenreinigung stellt einen Dienstleistungsvertrag dar und keinen Werkvertrag.
3. Leistungsinhalt
Der AN erbringt die Leistung in Form von Algenentfernung unter Anwendung eines Desinfektionsschutzes.
4.Optische Einheitlichke
Der AN gewährleistet nicht die Herstellung eine optisch einheitlichen Fläche.
5. Nutzwasser
Der AG stellt kostenfrei Nutzwasser zur Verfügung.
6. Undichtigkeiten
Der AG hat den AN auf bestehende Undichtigkeiten hinzuweisen.
7. Haftung für Wasserschäden
Der AN haftet nicht für Wasserschäden, die auf von Undichtigkeiten entstehen.
8. Verschmutzung von Glas
Es kann zu einer Verschmutzung des Glases während der Reinigung kommen.
9. Reinigung des Glases
Der AG ist verpflichtet, das Glas zeitnah nach der Reinigung zu säubern.
10. Haftung bei verspäteter Glasreinigung
Der AN haftet nicht, wenn das Glas nicht rechtzeitig gereinigt wird.
11. Abnahmeprotokoll
Ein schriftliches Abnahmeprotokoll ist für den AN verpflichtend.
12.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz des AN.
13. Zugang
Der AG gewährt freien Zugang zu Grundstück, Gebäude und betroffenen Flächen.
14. Reinigungsbereich
Der AG verpflichtet sich, den Reinigungsbereich frei zu halten, um eine problemlose Arbeit zu ermöglichen.
15. Stromversorgung
230 Volt Strom ist vom AG kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
16. Haftung des AN
Der AN haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.
17. Ansprechpartner
Der AG stellt einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
18. Zahlungsziel
Das Zahlungsziel beträgt zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
19. Verzug
Der Verzug tritt ohne Mahnung nach 30 Tagen automatisch ein.
20. Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist bei Mängeln und Schadensersatz beträgt ein Jahr.
21. Höhere Gewalt
Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt um die Zeit der Verzögerung.
22. Änderungen von Verträgen
Änderungen von Verträgen sind in schriftlicher Form vorzunehmen.
23. Haftung des AG
Der AG haftet für Schäden, die aufgrund unzureichender Mitwirkung entstehen.
24. Hinweis auf Nacherfüllung
Der Hinweis auf Nacherfüllung hat in Textform zu erfolgen.
25. Offensichtliche Mängel
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.
26. Haftung in besonderen Fällen
Der AN haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
27. Auftragsrecht des AG
Das Auftragsrecht des AG findet Anwendung.
28. Leistungsbasis
Basis der Leistung ist die Musterfläche oder die Leistungsbeschreibung des Angebots
29. Gewährleistungsbestimmungen
Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gelten, Gebäude und betroffenen Flächen. außer bei falschem Lüften, Spritzwasser, Gegenständen . oder baulichen Mängeln.
30. Verschmutzungen und Schäden
Anorganische Verschmutzungen und kleinere Fassadenschäden werden nur nach ausdrücklichem . Angebot entfernt oder ausgebessert.
31. Verzugszinsen
Verzugszinsen betragen sechs Prozentpunkte über dem zu stellen. Basiszinssatz (§ 247 BGB).
32.Garantie
Der AN garantiert für die Dauer von fünf Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade. Garantiearbeiten aufgrund von Algen- und Pilzbefall an Fassaden werden nur durchgeführt, wenn die befallene Fläche eine Größe von mindestens 5 Quadratmetern zusammenhängender Fläche erreicht. Für den absolut unwahrscheinlichen Fall eines Neubefalls verpflichten wir uns, diesen in einem Zeitraum von 12 Monaten in terminlicher Absprache mit Ihnen zu beseitigen. Bei kleineren Flächen stellen wir Material zur einfachen Selbstanwendung zur Verfügung.